Ein besonderes Stilmittel in der Berichterstattung stellt die Fotomontage dar. Dabei gerät die Presse jedoch häufig in den Konflikt mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.
Laut einem erst jetzt im Volltext veröffentlichtem Urteil des OLG Hamburg liegt jedenfalls dann eine rechtswidrige Montage vor, wenn der Leser die Verfremdung nicht erkennen könne und davon ausgehe, die Person sehe in Wirklichkeit so wie auf dem Bild aus (Urt. v. 30.10.2007 - Az. 7 U 73/01). Auch die Hektik im Alltag der Presse rechtfertige ein solches Vorgehen nicht.
Den Stein ins Rollen brachte die Zeitschrift "Wirtschaftswoche", die einen Beitrag über den ehemaligen Chef der Deutschen Telekom, Ron Sommer, mit der Überschrift "Allmächtiger Sommer" brachte und diesen mit einem veränderten Konterfei von Sommer illustrierte.
Durch einen Sachverständigen wurde festgestellt, dass eine Verzerrung der Proportionen des Gesichts des Ex-Telekom-Chefs (8,7 Prozent in der Länge und 4,5 Prozent Stauchung) und eine Verkürzung des Halses vorlag.
Diese Manipulationen seien für den durchschnittlichen Leser nicht erkennbar gewesen.
Dem Einwand, dass bei der gerichtlich geforderten Sorgfalt Fotomontagen in der Hektik des Pressealltages überhaupt nicht mehr möglich seien, folgte das Oberlandesgericht nicht.
Zur Begründung führten die Richter die Aussagen des Sachverständigen an, wonach eine alternative Fotomontage, "bezogen auf die einzelnen Arbeitsschritte beziehungsweise Funktionen jeweils als niedrig bis mittel" zu bewerten gewesen sei.