Die Angaben zur Energieeffizienz eines Elektrogerätes müssen nur auf bestimmten Webseiten eines nur auf bestimmten Seiten eines Online-Shops platziert werden <link http: www.online-und-recht.de urteile wo-und-wie-energieeffizienzklassen-in-einem-online-shop-angegeben-werden-muessen-oberlandesgericht-stuttgart-20141024 _blank external-link-new-window>(OLG Stuttgart, Urt. v. 24.10.2014 - Az.: 2 U 28/13).
Es ging inhaltlich um die Frage, wo und wie die Angaben zur Energieeffizienz eines Elektrogerätes nach <link http: www.gesetze-im-internet.de envkv __6a.html _blank external-link-new-window>§ 6 a EnVKV bei einem Online-Shop erfolgen müssen: Direkt auf der Start-Seite oder erst auf den detaillierten Produkt-Unterseiten?
Das OLG Stuttgart entschied: Auf allen Webseiten, von denen aus in potentieller Käufer die Ware in den virtuellen Warenkorb legen kann. Auf einer bloßen Start-Page eines Online-Shops, bei der ein Interessierte noch keine Waren in den Warenkorb packen könne, gelte die Anzeigepflicht hingegen nicht.
Die Gesetzesnorm selbst lege nicht den genauen Zeitpunkt fest, wann, wo und wie ein Verkäufer diese Informationen bereitstellen müsste. Es heiße lediglich "bei der Werbung für ein bestimmtes Produktmodell".
Bei Abwägung und Berücksichtigung aller beteiligten Interessen sei es angemessen und verhältnismäßig, dass diese Angaben nicht bereits im Rahmen der bloßen Werbung erfolgen müssten, sondern sich auf alle (Unter-) Webseiten eines Online-Shops beschränke, von denen aus ein Käufer das Produkt in den virtuellen Warenkorb legen könne.