Kundenadressen sind grundsätzlich Geschäftsgeheimnisse, die einem besonderem wettbewerbsrechtlichen Schutz unterliegen <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile kundenadressen-sind-geschaeftsgeheimnisse-6-u-136-09-oberlandesgericht-koeln-20100205.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 05.02.2010 - Az.: 6 U 136/09).
Der Kläger ging wettbewerbsrechtlich gegen die Beklagte vor, weil diese unerlaubt an seine Adressdaten gelangt sei und diese nun verwerte.
Die Kölner Richter bejahten einen wettbewerbsrechtlichen Schutz und stuften die Adressdaten als Geschäftsgeheimnis ein.
Die Kölner Richter folgen damit der ganz herrschenden Rechtsprechung, die bereits mehrfach entschieden hat, dass Kundenlisten einem gesonderten wettbewerbsrechtlichen Schutz unterliegen.