Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang Juni den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vorgelegt.
Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. EG Nr. L 271 S. 16), soweit sie das allgemeine Zivilrecht betrifft.
Diese Richtlinie zielt auf die europaweite Angleichung des Rechts für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung, Geldanlage) an Verbraucher insbesondere per Telefon, Fax oder Internet. Eine Anpassung der bisher geltenden Vorschriften über Fernabsatzverträge ist notwendig, da diese entsprechend der "allgemeinen" Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19) Finanzdienstleistungen ausklammern. Die neue Richtlinie schließt damit eine Lücke im Verbraucherschutz. Die Umsetzung wird Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassendere Informationen beim Erwerb von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz bringen sowie ein Widerrufsrecht gewähren. Weiter soll gemäß dem Auftrag der Richtlinie eine Streitschlichtung eingerichtet werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz v. 19.06.2003