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Kategorie: Allgemein

Gesellschaften auch Verbraucher iSd. BGB?

Gerade bei der Ausgestaltung von Web-Shops und sonstigen Internet-Dienstleistungen ist es wichtig zu wissen, wer unter den Begriff des Verbrauchers iSd. § 13 BGB fällt und wer nicht. Denn davon hängt z.B. ab, ob dem Käufer das bekannte 14tägige Widerrufsrecht zusteht oder ob bestimmte Gewährleistungen ausgeschlossen werden können.

§ 13 BGB lautet:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Jetzt haben sich Elßner / Schirmbacher dem Problem angenommen, ob nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen Verbraucher iSd. Vorschrift sein können. Der Aufsatz ist
hier online nachlesbar.

Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB), die einfachste Form der Personen-Gesellschaft, auch als Verbraucher handeln kann.

Die Autoren geben zunächst die ältere, vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 geltende Rechtslage und Rechtsprechung wieder. So wird insbesondere das Urteil des BGH (Urt. v. 23.10.2001 - Az.: XI ZR 63/01) in Sachen Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes (inzwischen ins BGB eingearbeitet) erwähnt. Der BGH hatte damals die Ansicht vertreten, dass auch eine BGB-Gesellschaft Verbraucher i.S.d. § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F. sein kann.

Durch die Schuldrechtsreform wurden jedoch zahlreiche Verbraucherschutzgesetze (FernsabsatzG, VerbrKrG, AGBG, HausTWG) in das BGB eingearbeitet. Im Zuge dessen wurde auch o.g. § 13 BGB eingeführt. Es gilt somit nunmehr ein einheitlicher Verbraucherbegriff. Fraglich ist, inwieweit sich durch diese Vereinheitlichung auch eine sachliche Veränderung bzw. Erweiterung des Anwendungsbereiches ergeben hat.

Elßner / Schirmbacher kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund des eindeutigen Wortlautes § 13 BGB auch nur auf natürliche Personen anwendbar sei. Da Gesellschaften nicht hierzu zählen, seien sie auch keine Verbraucher. Es handle sich in diesen Fällen auch nicht zwingend um Unternehmer iSd. § 14 BGB.



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