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KJM: Web-Sperrverfügungen äußerstes Mittel

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist für den Jugendschutz in Fernsehen, Rundfunk und Internet zuständig.

Nun hat sich der Vorsitzende der KJM, Prof. Wolf-Dieter Ring, in einem lesenswerten Interview zur Frage der Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern geäußert.

Spätestens seit den umstrittenen Düsseldorfer Sperrungsverfügungen und ihrer chaotischen Umsetzung (vgl. die Kanzlei-Info v. 16.06.2003) ist dieser Punkt Gegenstand zahlreicher heftiger Auseinandersetzungen und Diskussionen.

Anders als der Düsseldorfer Regierungspräsident, der für eine umfassende Sperrung von rechtsradikalen Webseiten eintritt, äußert sich Ring weitaus vorsichtiger:

"Wir müssen dabei insgesamt berücksichtigen, dass das, was auf der Basis anderer Rechtsnormen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen mit den Sperrverfügungen gegen rechtsradikale Seiten gemacht wurde, vorerst nur im einstweiligen Verfahren Bestand hat.

Es ist keineswegs so, dass die KJM auf der Grundlage unbeschwert Sperrverfügungen erlassen könnte. Eine juristische Bauchlandung am Start wollen wir auf jeden Fall vermeiden, daher prüfen wir das nun sehr genau."


Letzten Endes ist aber auch Ring der Ansicht, dass Sperrungsverfügung als äußerstes Mittel zulässig sind. In erster Linie setze er auf den Dialog, wenn dies aber nicht funktioniere, müsse ultima ratio auf Sperrungsanordnungen zurückgegriffen werden.

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