Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

RegTP: Registrierungs-Entzug von "Autodialern"

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) teilt in ihrer aktuellen Pressemitteilung mit, dass sie Dialern, die automatisch auf dem Rechner des Anwenders installiert werden und sich ebenso automatisch kostenpflichtig einwählen (sog. Autodialer), die Registrierung entzogen hat:

"Die Reg TP hat festgestellt, dass ein registrierter Dialer auf einem PC von außen so manipuliert wurde, dass er ohne „OK“-Eingabe durch den Nutzer sich herunterlädt, installiert und eine Mehrwertdiensterufnummer anwählt. Anschließend bleibt dieser Dialer auf dem PC zurück als ob er sich ordnungsgemäß verhalten hätte und kann dann auch nur durch „OK“-Eingabe gestartet werden, wie dies von der Reg TP gefordert wird.

Es wurde ferner festgestellt, dass nach Aufruf bestimmter Internetseiten der Dialer sowie weitere Dateien auf den betroffenen PC geladen werden. Mindestens eine Datei (ropx.exe), welche an der Manipulation des Dialers beteiligt ist, löscht sich anschließend wieder selbständig. Zwei weitere Dateien (mshta.exe und java.info.exe) verbleiben nach bisherigen Erkenntnissen der Reg TP auf dem PC."


Sie hat sämtliche Registrierungen der Firma rückwirkend zurückgenommen, ein Rechnungs- und Inkassoverbot ausgesprochen und die Abschaltung bestimmter Rufnummernblöcke angeordnet.

Rechts-News durch­suchen

12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen