Die Umsetzung der europäischen Finanzdienstleistungs-Richtlinie steht kurz bevor, vgl. die Kanzlei-Info v. 27.06.2003 und v. 29.01.2004.
Diese Richtlinie zielt auf die europaweite Angleichung des Rechts für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung, Geldanlage) an Verbraucher insbesondere per Telefon, Fax oder Internet.
Im Rahmen der nationalen Anpassung werden sich zahlreiche Veränderungen ergeben, u.a. auch im BGB und in der BGB-InfoVO. Letztere ist insbesondere für Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern Leistungen erbringen, extrem wichtig.
Eine Synopse der Veränderungen findet sich auf Schuldrechtmodernisierung.com zum Download. Der eigentliche Gesetzestext ist hier abrufbar.
Der Bundestag hat dem Reformvorhaben zugestimmt, nun muss der Bundesrat noch seine Entscheidung mitteilen. Geplant ist das Inkrafttreten zum 01.10.2004. Da die nächste Bundesrats-Sitzung jedoch erst am 24. September 2004 sein wird, darf bezweifelt werden, dass das Gesetz rechtzeitig verkündet werden kann.
Sobald der Bundesrat das Gesetz hat passieren lassen und somit die endgültige Fassung feststeht, werden die Kanzlei-Infos die Veränderungen noch einmal ausführlich darstellen.