Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Brühl: Nur begrenzter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch bei Versicherungsverhältnis

Ein Versicherungsnehmer hat keinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der gezogenen Nutzungungen (AG Brühl, Urt. v. 02.05.2018 - Az.: 23 C 407/17).

Der Kläger hatte bei der Beklagten, einer Versicherungsgesellschaft, eine Lebensversicherung abgeschlossen. Er verlangte nun u.a. einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch. nach § 34 BDSG a.F. hinsichtlich der vom Versicherer gezogenen Nutzungen aus dem einbezahlten Kapital.

Das AG Brühl lehnte den Anspruch ab. 

Eine Information stünde dem Kläger nur dann zu, wenn die Information personenbezogen sei, also zur Person des Klägers gespeichert sei. 

Dies sei bei den von der Versicherungsgesellschaft erlangten wirtschaftlichen Vorteile nicht der Fall. Derartige Daten seien nicht auf eine einzelne Person bezogen und wiesen auch keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kläger auf. Vielmehr handle es sich um eine allgemeine Zahlen.

Rechts-News durch­suchen

13. Juni 2025
Ein Facebook-Nutzer erhält keinen DSGVO-Schadensersatz, wenn er den Zeitpunkt des Datenabgriffs nicht sicher beweisen kann.
ganzen Text lesen
11. Juni 2025
Heimliche Aufnahmen in der Wohnung sind nur strafbar, wenn sie konkret den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen.
ganzen Text lesen
10. Juni 2025
Wer eigene Daten öffentlich macht, kann keinen DSGVO-Schadenersatz wegen des Facebook-Datenscrapings verlangen.
ganzen Text lesen
03. Juni 2025
Die Presse darf bereits im Ermittlungsverfahren den Namen und die Kanzleianschrift des Strafverteidigers erfahren, da das öffentliche Interesse…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen