Das LG München I hat vor kurzem die Ansprüche von RTL und ProSiebenSat.1 gegen die Werbeblocker-Software AdBlock Plus abgewiesen. <link http: www.dr-bahr.com news kein-verbot-von-werbeblocker-software-adblocker.html _blank external-link-new-window>Wir berichteten.
Nun liegen beide Entscheidungen im Volltext vor:
- Klage von RTL: <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11843/14
- Klage von ProSiebenSat.1: <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11673/14
Die Entscheidungsgründe sind außergewöhnlich lang Das Gericht erörtert den Anspruch unter drei Aspeketen, nämlich als gezielte wettbewerbswidrige Behinderung, als Verletzung des virtuellen Hausrechts und als unlautere allgemeine Marktstörung.
In allen diesen Fällen lehnte es das klägerische Begehren ab.