Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Rechtswidrige AdWords-Anzeige mit Markenname, wenn auf Landing-Page andere Produkte zu finden sind

Eine AdWords-Anzeige in der ein Markenname verwendet wird, ist eine Kennzeichenverletzung, wenn auf der Landing-Page andere Produkte zu finden sind (OLG München, Urt. v. 11.01.2018 - Az.: 29 U 486/17).

Es war folgende AdWords-Anzeige geschaltet:

"Ortlieb Fahrradtasche

www.amazon.de/ortlieb+fahrradtasche
(...) Bewertung für Amazon
Riese Auswahl an Sportartikeln
Kostenlose Lieferung möglich"

Auf der Landing-Page bei Amazon fanden sich jedoch nur Produkte der Mitbewerber.

Das Gericht bejahte eine Markenverletzung, denn der Suchende erwarte, dass der Produkte des Markeninhabers, was nicht der Fall sei.

Wichtiger Hinweis:
Die Entscheidung des OLG München ist vor den Grundsatz-Urteilen des BGH (I ZR 138/16 und Az.: I ZR 201/16) ergangen. Der BGH hat in dem einen Verfahren (I ZR 138/16) die Verurteilung von Amazon gegen Ortliebaufgehoben und insofern die Karten neu gemischt.

Da die schriftlichen Entscheidungsgründe des BGH-Urteils noch nicht vorliegen, ist noch unklar, welche Reichweite die Karlsruher Entscheidung hat. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass damit auch das vorliegende Urteil des OLG München möglicherweise hinfällig wird.

Rechts-News durch­suchen

21. Januar 2025
Die Markenanmeldung "NPD" wurde abgelehnt, da sie als Hinweis auf die verfassungsfeindliche Partei verstanden wird und gegen die guten Sitten…
ganzen Text lesen
07. Januar 2025
Der Begriff "Aktivator" kann für Gewürze und Gewürzmischungen nicht als Wortmarke geschützt werden, da er beschreibend und nicht…
ganzen Text lesen
30. Dezember 2024
Der Vertrieb von Smiley-förmigen Tiefkühlkartoffelprodukten bleibt wegen markenrechtlicher Verletzung untersagt.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2024
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2024! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen