In einer neueren Entscheidung hat das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.05.2009 - Az.: 6 U 37/08) noch einmal seine Ansicht bekräftigt, dass für geklaute eBay-Fotos 60,- EUR Schadensersatz zu zahlen sind und im Falle der Nichtnennung des Urhebers ein 100% Verletzerzuschlag zu entrichten ist.
Die Brandenburger Juristen hatten erst vor kurzem <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank>(Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 58/08) geurteilt, dass ein privater Verkäufer, der fremde Bilder für seine Online-Auktionen auf der Plattform eBay nutzt, zur Zahlung von Schadensersatz von 20,- EUR pro Bild verpflichtet ist.
Im vorliegenden Fall war die Schädigerin Unternehmerin, so dass die Summen entsprechend höher waren.
Darüber hinaus stehe dem Urheber ein 100% Verletzerzuschlag zu, da er als Fotograf nicht genannt werde, so die OLG-Richter.