Für eine unberechtigte Online-Nutzung eines Stadtplanes besteht ein Schadensersatz iHv. 1.620,- EUR (LG München I, Urt. v. 04.06.2014 - Az.: 21 S 25169/11).
Der Beklagte hatte einen Stadtplan der Klägerin unberechtigt online genutzt. Die Klägerin verlangte daraufhin, nachdem außergerichtlich 321,- EUR bezahlt worden waren, noch weitere 1.299,- EUR Schadensersatz. In der 1. Instanz vor dem AG München ( Urt. v. 17.10.2011 - Az.: 142 C 32411/10) wurde der Anspruch abgelehnt.
Das LG München I nun sprach der Klägerin die begehrte Zahlung zu.
Als Sachverständige hatte es eine Professorin des Lehrstuhls für Kartographie an der Technischen Universität München berufen. Diese sagte aus, dass die klägerischen Stadtpläne von gehobener Qualität seien. Im Gegensatz zu den kostenlosen Open-Source-Kartendiensten stünden die Karten der Klägerin flächendeckend zur Verfügung und seien qualitätsgesichert.
Auch handle es sich um eine sogenannte allzweckdienende Karte, die im Gegensatz zu den einzweckdienenden Karten mehrere Zwecke diene. Sie könne beispielsweise für die Routenplanung ebenso genutzt werden wie für Orientierung oder für Sehenswürdigkeiten.