Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Schleichwerbung eines Instagram-Influencers wettbewerbswidrig

Ein Influencer auf Instagram, der den kommerziellen Zweck seines Postings nicht angibt, handelt irreführend und begeht einen Wettbewerbsverstoß (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.06.2019 - Az.: 6 W 35/19).

Der Beklagte arbeitete hauptberuflich als Aquasacaper, d.h. er gestaltete Aquarienlandschaften. Auf Instagram trat er unter seinem Künstlernamen "X“  auf und präsentierte Aquarien, Aquarienzubehör und Wasserpflanzen, u.a. auch Produkte der Firma Y.

Auf YouTube  hieß es in der Beschreibung zu seiner Person:

"Since July 2017 he is responsible for the social media of the Y"

Das OLG Frankfurt a.M. verpflichtete den Beklagten zur Unterlassung, da er seine Postings nicht hinreichend als Werbung gekennzeichnet hatte.

Für eine geschäftliche Handlung und Werbung spreche, dass der Beklagte sich hauptberuflich mit der Gestaltung von Aquarienlandschaften beschäftige. Dass er geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er bei Instagram  präsentiere, liege nicht nur sehr nahe, sondern sei in Bezug auf die Firma Y durch die Beschreibung auf YouTube  belegt, so das Gericht.

Im Übrigen sei die Verlinkung der präsentierten Produkte mit dem Instagram-Account des jeweiligen Herstellers ein starkes Indiz dafür, dass es dem Beklagten nicht nur  um eine private Meinungsäußerung gehe, sondern er vielmehr mit der Präsentation einen kommerziellen Zweck verfolge.

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Hinweise wie „Stark nachgefragt" und „Überleg nicht zu lange" sind auf Online-Reiseportalen erlaubt, denn sie drängen Nutzer nicht in unzulässiger…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen