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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Schöffin wegen hetzerischer Facebook-Postings ihres Amtes enthoben

Eine Gerichtsschöffin kann wegen hetzerischer Facebook-Postings ihres Amtes enthoben werden <link http: www.online-und-recht.de urteile enthebung-einer-gerichtsschoeffin-wegen-hetzerischer-und-menschenverarchtender-facebook-postings-kammergericht-berlin-20160525 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 25.05.2016 - Az.: 3 ARs 5/16).

Die betreffende Schöffin stellte unter ihrem Facebook-Account Ende 2015 ein Bild mit dem Thema "Schützt unsere Kinder" online. Das Bild zeigte mehrere unbekleidete und gefesselte Männer, denen Ratten die Genitalien abfraßen. Dies kommentierte die Schöffin:

"Das sollte man wieder einführen ganz ehrlich was sind das denn heute für Strafen kosten nur unnötig Geld dem Steuerzahler und sind ganz ehrlich nicht zu heilen!"

Ein paar Wochen später stellte sie ein Bild ein, welches offensichtlich von einem anderen Facebook-Nutzer bereits zu einem früheren Zeitpunkt gezeigt worden war. Das Bild enthielt eine Pistolenkugel mit dem Zusatz:

"Auch ein Kinderschänder sollte was im Kopf haben!"

Kurze Zeit danach veröffentlichte sie ein Bild ein, welches einen Serienmörder aus der Filmreihe "Saw" zeigte. Das Bild war versehen mit der Bemerkung:

"Verletze mein Kind und ich lasse deinen Tod wie einen Unfall aussehen".

Die Schöffin kommentiert dieses Bild mit

"Ohhhh jaaaaa!“.

Einige Wochen später bezeichnete die Schöffin in ihren Postings Asylbewerber als "Halbwilde" und "Tiere".

Es folgten noch weitere, vergleichbare Facebook-Nachrichten. Als die Schöffin angehört wurde, verteidigte sie sich damit, dass die Postings von ihrem Mann stammten und nicht von ihr.

Das Gericht enthob die Schöffin ihres Amtes, da sie gröblich ihre Pflichten verletzt hatte.

Wer solche gravierenden Hassbotschaften gegen Pädophile und Ausländer im Internet verbreite, die Todesstrafe und entgrenzte Körperstrafen propagier sowie Selbstjustiz bewerbe, sei für die Tätigkeit als Schöffe ungeeignet.

Hass gegen Straftäter und Ausländer und die Forderung nach maßlos übersteigerten Strafen und Selbstjustiz seien mit der Tätigkeit einer Recht und Gesetz verpflichteten Schöffin nicht in Einklang zu bringen.

Das Gericht wertete die Äußerung, dass die Postings von ihrem Ehemann stammten, als reine Schutzbehauptung. Einen plausiblen Grund für diesen Umstand habe die Schöffin nicht geliefert.

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