Ein Schüler, der unerlaubt Passwörter an Mitschüler weitergibt, kann zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile unterrichtsausschluss-nach-unbefugter-passwortweitergabe-gerechtfertigt-verwaltungsgericht-stuttgart-20150316 _blank external-link-new-window>(VG Stuttgart, Beschl. v. 16.03.2015 - Az.: 12 K 1320/15).
Ein Schüler hatte sein Passwort für den Schul-PC an einen Mitschüler herausgegeben. Die Mitschüler surften daraufhin im Internet, riefen pornograhische Seiten und legten das Spiel Counterstrike im Schülertauschverzeichnis ab. Daraufhin wurde die Person, die den Code weitergegeben hatte, für vier Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
Hiergegen legten die Eltern Rechtsmittel ein.
Zu Unrecht wie das VG Stuttgart nun entschied. Es liege seitens des Schülers ein schweres Fehlverhalten vor. Denn durch die unerlaubte Passwort-Weitergabe habe er die Rechte aller Beteiligten erheblich gefährdet.
Es sei absehbar gewesen, dass es durch die Handlung zum Missbrauch durch Dritte kommen würde. Diese Gefahr habe sich auch schließlich realisiert.
Die Maßnahme des Schulauschlusses sei angemessen und verhältnismäßig.