Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Service-Entgelt für Kreuzfahrten muss in Endpreis eingerechnet werden

Ein Service-Entgelt, das bei einer Kreuzfahrt für jede an Bord verbrachte Nacht zu zahlen ist, muss in den angegebenen Endpreis mit eingerechnet werden. Eine gesonderte Angabe ist nicht erlaubt <link http: www.online-und-recht.de urteile zusaetzliches-service-entgelt-fuer-kreuzfahrten-muss-in-endpreis-mit-angegeben-werden--bundesgerichtshof-20150507 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 07.05.2015 - Az.: I ZR 158/14).

Die Beklagte warb für ihre Kreuzfahrten mit der Aussage:

"ab € 799,- p.P. zzgl. Service Entgelt*".

Der Sternchenvermerk am unteren Rand der Anzeige wurde folgt erläutert:

"Special zzgl. Service Entgelt. Am Ende der Kreuzfahrt fällt zusätzlich ein Service Entgelt in Höhe von € 7,- p.P./beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht an."

Der BGH hat dies als Verstoß gegen die PAngVO angesehen. Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de pangv __1.html _blank external-link-new-window>§ 1 Abs.1 S.1 PAngVO ist ein einheitlicher Gesamtpreis anzugeben, der neben der Umsatzsteuer auch alle sonstige  Preisbestandteile beinhaltet.

Das anfallende Service-Entgelt könne unproblematisch im voraus berechnet werden und falle auch obligatorisch und nicht nur optional an.

Die Einschränkung, dass nur beanstandungsfreie Nächste bei der Erhebung berücksichtigt würden, ändere daran nichts. Denn der Veranstalter sei vertraglich zu einer mangelfreien Bereitstellung der Dienstleistung verpflichtet.

Rechts-News durch­suchen

02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wer in einer Prüfung ein eingeschaltetes Smartphone mitführt, riskiert den endgültigen Ausschluss vom Studium, auch ohne Nachweis einer tatsächlichen…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
31. August 2026
Ein Kunde scheitert mit seiner DSGVO-Schadensersatzklage gegen ein Unternehmen, weil er keinen konkreten Schaden durch zwei Datenlecks nachweisen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen