Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Freiburg: Staubsauger-Kauf auf Messe = kein Widerrufsrecht

Der Erwerb eines Staubsaugers auf einer Messe (hier: "Grüne Woche" In Berlin) ist ein Kauf in einem beweglichen Geschäftsraum, so dass dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht (LG Freiburg, Urt. v. 22.10.2015 - Az.: 14 O 176/15).

Die Beklagte veräußerte auf der Berliner Messe "Grünen Woche" in der Messehalle 11.1 ("Haustechnik") Staubsauger, belehrte jedoch nicht die Verbraucher über das Widerufsrecht. Die Klägerin hielt dies für wettbewerbswidrig und klagte auf Unterlassung.

Das Gericht verneinte einen Anspruch.

Denn die Beklagte hätte nur dann über das Widerufsrecht informieren müssen, wenn der Kauf außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt war <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312d.html _blank external-link-new-window>(§ 312 d BGB).

Bei dem Messestand handle es sich jedoch um einen beweglichen Geschäftsraum, mit der Konsequenz, dass die verbraucherschützenden Vorschriften zum Widerrufsrecht keine Anwendung finden würden <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312b.html _blank external-link-new-window>(§ 312 b Abs. 2 BGB).

Nach der Gesetzesbegründung seien, so das Gericht, auch Marktstände sowie Stände auf Messen und Ausstellungen als Geschäftsräume anzusehen, wenn der Unternehmer sein Gewerbe dort für gewöhnlich ausübe.  

24. November 2023
Einseitige Preisanpassungsklauseln in den Verbraucher-AGB von Netflix und Spotify sind rechtswidrig. Eine solche AGB-Klausel ist nicht erforderlich,…
ganzen Text lesen
24. November 2023
Ein Weinerzeuger kann seinen eigenen Betrieb auf Weinetiketten angeben, selbst wenn die Kelterung woanders stattfindet, solange er die angemietete…
ganzen Text lesen
23. November 2023
Der Kündigungsbutton auf Webseiten erfüllt nur dann die gesetzlichen Anforderungen, wenn er unmittelbar und leicht zugänglich ist. Ist der Button in…
ganzen Text lesen
23. November 2023
Ein Online-Vergleichsportal, das fälschlicherweise behauptet, alle Anbieter zu berücksichtigen, begeht einen Wettbewerbsverstoß, wenn es tatsächlich…
ganzen Text lesen