Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Köln: Streitwert für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO liegt bei mehr als 5.000,- EUR

In einem aktuellen Beschluss vertritt das AG Köln den Standpunkt, dass der Streitwert einer Klage, mit der ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht wird, bei mehr als 5.000,- EUR liegt (AG Köln, Beschl. v. 21.12.2020 - Az.: 121 C 389/20).

In einer laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung hatte das AG Köln zu bestimmen, ob es sachlich zuständig ist. Es hat diese Frage abgelehnt, da der Streitwert über 5.000,- EUR liege:

"Das angerufene Gericht ist aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuständig, insbesondere da der Streitwert über der Zuständigkeitsgrenze des Amtsgerichts liegt; zuständig ist das aus dem Tenor ersichtliche Landgericht.

Mit dem Antrag zu 6) aus der Klageerweiterung vom 28.08.2020 (Bl. 117 d.A.) wird die Datenauskunft gemäß Art. 15 DS-GVO beantragt. Allein hierfür ist ein Streitwert von 5.000,00 EUR festzusetzen, so dass der Gesamtstreitwert der Klage die Zuständigkeitsgrenze des Amtsgerichts übersteigt."

Eine nähere Begründung für diese Einschätzung gibt das Gericht nicht.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Rechtsprechung zum Streitwert bei DSGVO-Auskunftsbegehren ist nach wie vor außerordentlich chaotisch.

Im Jahr 2018 hatte das OLG Köln (Beschl. v. 05.02.2018 - Az.: I-9 U 120/17) entschieden, dass der Streitwert für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 500,- EUR liege. Ein Jahr später hieß es dann vom gleichen Gericht, auch 5.000,- EUR seien denkbar (OLG Köln, Beschl. v. 03.09.20219 - Az.: 20 W 10/18).

Das LAG Nürnberg geht von 500,- EUR aus (LAG Nürnberg, Beschl. v. 28.05.2020 - Az.: 2 Ta 76/20), das LG Berlin (Beschl. v. 16.12.2019 - Az.: 35 T 14/19) hingegen von 2.000,- EUR.

Rechts-News durch­suchen

13. Dezember 2024
Ansprüche auf DSGVO-Schadensersatz und Unterlassung verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis der Umstände und sind dann nicht mehr durchsetzbar.
ganzen Text lesen
10. Dezember 2024
DSGVO-Ansprüche wie Auskunft oder Schadensersatz können durch arbeitsvertragliche Ausschlussfristen wirksam eingeschränkt werden, wenn…
ganzen Text lesen
09. Dezember 2024
Webseiten dürfen Google reCAPTCHA nur mit ausdrücklicher Nutzer-Einwilligung einsetzen, da es nicht technisch notwendig ist und berechtigte Interessen…
ganzen Text lesen
06. Dezember 2024
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO verjährt nicht und kann jederzeit geltend gemacht werden, da er ein eigenständiger Primäranspruch ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen