Der Streitwert für das private Einstellen einer urheberrechtswidrigen Bootleg-DVD auf eBay ist mit 10.000,- EUR zu bemessen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 30.10.2014 - Az.: 5 W 118/13).
Das Gericht bestätigt damit die bisherige Linie des LG Hamburg, das in <link http: www.dr-bahr.com news streitwerte-bei-urheberrechtswidrigen-bootleg-alben.html _blank external-link-new-window>zahlreichen Verfahren (Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 14/13; Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 15/13; Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 23/13; Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 24/13) von einem Streitwert von 10.000,- EUR ausging.
Selbst wenn dem Anbieter "guter Glaube", d.h. fehlende Kenntnis von den Rechtsverletzungen, unterstellt werden könnte und er lediglich privat gehandelt habe, ergebe sich keine Reduzierung, so die OLG-Richter.
Durch den Vertrieb illegal aufgenommener und hergestellter Tonträger würden die wirtschaftlichen Interessen insbesondere bekannter Musikgruppen erheblich beeinträchtigt. Denn die Existenz und die Weiterverbreitung solcher Bootlegs zu meist deutlich geringeren Preisen wirkten sich spürbar nachteilig auf die Absatzmöglichkeiten von ordnungsgemäß lizenzierten Tonträgern aus.
Eine derartige Gefahr bestehe, so die Robenträger, in besonderem Maße bei einem bundesweiten Angebot rechtsverletzender Bootlegs im Internet über die sehr bekannte Plattform eBay. Vor diesem Hintergrund komme es für die Streitwertbemessung in derartigen Fällen maßgeblich weder auf den geringen Wert der von dem Rechtsverletzer angebotenen DVD noch darauf an, dass es sich um einen Einzelfall handle.