Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Streitwerte bei urheberrechtswidrigen Bootleg-Alben

Das LG Hamburg hat die Rechtsprechung des AG Hamburg zur Höhe des Streitwertes bei urheberrechtswidrigen Bootleg-Alben in mehreren Verfahren grundlegend korrigiert.

Das AG Hamburg war bislang bei dem Anbieten eines privaten Bootleg-Albums auf einer Online-Verkaufsplattform (z.B. eBay) von einem Streitwert von 3.000,- EUR ausgegangen, so u.a. AG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com news streitwert-fuer-private-bootleg-cd-bei-3000-eur.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.07.2013 - Az.: 36 a C 115/13).

Diese Rechtsprechung hat das LG Hamburg nun grundlegend korrigiert und deutlich höhere Streitwerte festgesetzt. So hat es u.a. ausgeführt, dass es bei der Bestimmung des Streitwertes für den Unterlassungsanspruches nicht darauf ankomme, ob der Abgemahnte gutgläubig oder bösgläubig gehandelt habe, da der Unterlassungsanspruch verschuldensunabhängig sei. 

Auch aus der Rechtsprechung des OLG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com news streitwert-bei-privatem-online-fotoklau-bei-2000-eir.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.01.2013 - Az.: 5 W 5/13) zu einem privaten Online-Fotoklau, bei dem das OLG den Streitwert auf 2.000,- EUR festgesetzt hatte, ergebe sich nichts anderes. Denn die Sachverhalte und Konstellationen seien nicht vergleichbar.

Das LG Hamburg legte nun die Streitwerte wie nachfolgend fest:

- vier private Bootleg-LP: 15.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 14/13)
- private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert  (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 15/13)
- private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert  (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 23/13)
- private Bootleg-LP: 10.000,- EUR Streitwert  (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 24/13)

Rechts-News durch­suchen

02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
23. Dezember 2025
Wer fremde YouTube-Videos ohne sofort erkennbare Quellenangabe als Reaction nutzt, verletzt das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
15. Dezember 2025
Ein Repost auf Instagram ohne Zustimmung des Rechteinhabers verletzt das Urheberrecht, da er als eigener, neuer Upload gilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen