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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Suchmaschinen-optimierte Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt

Das LG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile urheberrechtsschutz-fuer-suchmaschinen-optimierte-texte-33-o-267-11-landgericht-koeln-20110502.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 02.05.2011 - Az.: 33 O 267/11) hat entschieden, dass suchmaschinen-optimierte Online-Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt sind.

Die Beklagte hatte eine Produktbeschreibung online übernommen. Der Text war 11 Zeilen lang, in zwei Überschriften unterteilt und suchmaschinen-optimiert.

Die Kölner Richter bejahten die Urheberrechtsfähigkeit des Textes und verboten die Übernahme.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung wird auf zahlreichen Webseiten als eine wichtige Entscheidung für den SEO-Bereich eingestuft. Bei näherer Betrachtung offenbart sich jedoch, dass der Gerichtsbeschluss nicht wirklich speziell mit Suchmaschinen-Optimierung zu tun hat.

Anders als z.B. im Fall des OLG Rostock <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-rostock-20070627.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.06.2007 - Az.: 2 W 12/07), wo das Gericht aufgrund der erzielten Suchmaschinen-Positionierung von einem Schutz ausging.

Im vorliegenden Fall geht es um einen handelsüblichen Text über mehrere Zeilen im sichtbaren Teil der Webseite. Der Text kann suchmaschinen-optimiert sein, muss es aber nicht. Für die juristische Beurteilung ist dies (zunächst) unbeachtlich.

Es geht bei der Bewertung alleine um die Frage, ob der Text eine gewisse Schöpfungshöhe hat und somit über das Alltägliche, das Normale hinausgeht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Bei dem vorliegenden Sachverhalt haben die Richter diese Schöpfungshöhe bejaht. So hatte in der Vergangenheit das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.08.2009 - Az.: 28 O 396/09) bereits die Tätigkeitsbeschreibung eines Disc Jockeys (DJ) als urheberrechtlich geschützt eingestuft.

Einfache Produktbeschreibungen auf einer Webseite hingegen sind nicht geschützt, wie erst jüngst das LG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile artikelbeschreibung-von-juristischer-robe-nicht-urheberrechtsfaehig-17-o-525-10-landgericht-stuttgart-20101104.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.11.2010 - Az.: 17 O 525/10) noch einmal feststellte.

 

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