Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

VGH Mannheim: "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel

Kurzbeschreibung:  Das von einem Medienunternehmen (Klägerin) im Internet angebotene Bundesligaspiel "Super-Manager" ist kein Glücksspiel im Sinne des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) und darf daher ohne Erlaubnis veranstaltet werden. Das hat der für das Gewerberecht zuständige 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil vom 23. Mai 2012 entschieden. Er hat damit der Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben, das ihre Klage gegen ein Verbot des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Beklagter) abgewiesen hatte.

Die Klägerin bot in der Bundesligasaison 2009/2010 das Internetspiel "Super-Manager“ an. Dabei konkurrieren fiktive Teams aus echten Fußballspielern untereinander (Fantasy League). Jeder Teilnehmer zahlte pro Team 7,99 Euro Gebühr. Für die Fußballspieler wurden laufend Wertungspunkte vergeben, und zwar nach Bewertungen von Experten und nach detailliert festgelegten Kriterien, die doppelt zählen.

Für die monatlich fünf bestplatzierten Teilnehmer und die Plätze 4 bis 100 am Saisonende gab es Sachpreise. Für die Erstplatzierten nach Hin- und Rückrunde gab es insgesamt je 8.000 Euro. Die drei Bestplatzierten der Gesamtwertung am Saisonende erhielten insgesamt 135.000 Euro.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe untersagte der Klägerin, in Baden-Württemberg öffentliches Glücksspiel zu veranstalten, zu vermitteln, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Es teilte die Auffassung der Behörde, dass es sich bei dem Spiel "Super-Manager" um ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV handele. Dem ist der VGH nicht gefolgt.

Nach § 3 Abs. 1 GlüStV liege ein Glücksspiel nur vor, wenn für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt werde und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhänge. Zwar spreche einiges dafür, dass beim Spiel "Super-Manager" die Entscheidung über den Gewinn überwiegend vom Zufall abhänge. Das könne aber offen bleiben. Jedenfalls fehle es am Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt.

Darunter sei nicht jede geldwerte Leistung für eine Spielteilnahme zu verstehen. Vielmehr müsse gerade aus diesem Entgelt die Gewinnchance des Einzelnen erwachsen (Spieleinsatz). Insoweit stimme der Glücksspielbegriff des Staatsvertrages mit dem des Strafrechts (§ 284 StGB) überein. Gemessen daran sei die Teilnahmegebühr von 7,99 Euro/Team kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance. Sie diene nur zur Deckung der Veranstaltungskosten, nicht aber zur Finanzierung der Gewinne, die Sponsoren zur Verfügung stellten.

Die Gebühr ermögliche lediglich die Teilnahme am Spiel und sei anders als ein Spieleinsatz stets verloren. Es gebe auch keine Anhaltspunkte, dass sie mittelbar in die Finanzierung der Spielgewinne einfließe und ein “versteckter Einsatz“ bzw. ein “verdeckter Gewinn“ vorliege.

Die Untersagungsverfügung wäre aber auch dann rechtswidrig, wenn man mit dem Beklagten von einem Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV ausginge. Denn die Behörde habe offensichtlich unzutreffend angenommen, dass es sich um eine strafbare Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels handele. Sie habe auch nicht erkannt, dass die von ihr angeführten Gefahren in Bezug auf Spielsucht und deren negative Auswirkungen beim Spiel "Super-Manager" deutlich geringer als bei anderen Formen unerlaubten und strafbaren Glücksspiels seien.

Der VGH hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (6 S 389/11).

Quelle: Pressemitteilung des VGH Mannheim v. 11.06.2012

Rechts-News durch­suchen

12. Dezember 2024
Kein Wettbewerbsverhältnis, wenn Arzneimittel eines Unternehmens noch in der Prüfphase sind und der Vertrieb durch Dritte ohne Zulassung erfolgt.
ganzen Text lesen
12. Dezember 2024
Der Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck an Sonntagen in Gartenmärkten verstößt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz in NRW. Es liegt…
ganzen Text lesen
11. Dezember 2024
Wird ein Biozid-Produkt online ohne entsprechenden Warnhinweis verkauft, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß (LG Trier, Urt. v. 25.10.2024 - Az.: 7 HK…
ganzen Text lesen
10. Dezember 2024
Die Angabe von Inhaltsstoffen auf Shampoo-Verpackungen muss gut sichtbar und lesbar sein, jedoch keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße haben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen