Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Übertriebenes Anpreisen von Arztleistung auf GROUPON und DailyDeal rechtswidrig

Das LG Köln <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs koeln lg_koeln j2012 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.06.2012 - Az.: 31 O 25/12) hat entschieden, dass das übertriebene Anpreisen einer ärztlichen Leistung auf Online-Schnäppchenportalen wie GROUPON oder DailyDeal rechtswidrig ist.

Der verklagte Zahnarzt bot auf GROUPON und DailyDeal verbilligte Gutscheine für seine ärztlichen Leistungen an. Auf GROUPON platzierte er ein Angebot für eine professionelle Zahnreinigung iHv. 19,- EUR an und auf DailyDeal ein Zähnebleachung und eine kosmetische Zahnreinigung für 149,- EUR.

Solche Angebote verstießen gegen die ärztliche Berufsordnung, so die Richter. Berufswidrig sei dabei insbesondere eine anpreisende Werbung.

Die Werbung des Beklagten könne nur als reklamehaft betrachtet werden. Indem derart hohe Rabatte gewährt würden, werd der Kunde – der eine Zahnreinigung oder ein Bleaching in der Regel selber bezahlen muss, weil dies nicht von der Krankenkasse übernommen werde – angelockt, einen "Deal" abzuschließen. Er werde dazu gedrängt, den Vertrag abzuschließen, weil die Laufzeit des "Deals" zeitlich eng begrenzt ist.

Dadurch sei die Werbung in hohem Maße anpreisend, der Verbraucher werde dazu verführt, allein wegen des extrem günstigen Preises den Vertrag abzuschließen und sich evtl. nicht ausreichend Gedanken zu machen, ob er die Leistung wirklich in Anspruch nehmen möchte.

Ganz ähnlich entschied das LG Hamburg (Urt. v. 12.01.2012 - Az.: 327 O 443/11), wonach ein Arzt sich wettbewerbswidrig verhält, wenn er auf GROUPON einen Rabatt von 76% auf eine Augen-Laserbehandlung gewähre.

 

Rechts-News durch­suchen

09. Juli 2026
Hinweise wie „Stark nachgefragt" und „Überleg nicht zu lange" sind auf Online-Reiseportalen erlaubt, denn sie drängen Nutzer nicht in unzulässiger…
ganzen Text lesen
08. Juli 2026
Wer Spirituosen mit Holzspänen veredelt statt sie in Holz-Fässern reifen zu lassen, darf sie nicht als Whisky oder Single Malt vermarkten.
ganzen Text lesen
06. Juli 2026
Wer auf Amazon nach einem Produktwechsel weiterhin alte Kundenbewertungen für das neue Angebot nutzt, betreibt irreführende Werbung und muss dies…
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen