Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Unberechtigte Funkzellenabfrage durch Strafverfolgungsbehörden führt zu einem Beweisverwertungsverbot

Eine unberechtigte Funkzellenabfrage führt zu einem Beweisverwertungsverbot in Strafverfahren.

Eine unberechtigte Funkzellenabfrage durch Strafverfolgungsbehörden führt zu einem Beweisverwertungsverbot (BGH, Beschl. v. 10.01.2024 - Az.: 2 StR 171/23).

Es ging um die strafrechtliche Verurteilung eines Mannes, der in Verdacht stand, mehrere Diebstähle, darunter Diebstahl mit Waffen, begangen zu haben. Dabei wurde u.a. eine Funkzellenabfrage als Beweismittel eingesetzt.

Nun stellte der BGH in seinen Leitsätzen klar:

"1. Die Anordnung einer Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO setzt den Verdacht einer besonders schweren Straftat nach § 100g Abs. 2 StPO voraus. Die in § 100g Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StPO enthaltene Verweisung auf § 100g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO ist so auszulegen, dass diese zugleich die Anordnungsvoraussetzungen des § 100g Abs. 1 Satz 3 StPO erfasst.

2. Fehlt es bei einer Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO an dem Verdacht einer Katalogtat nach § 100g Abs. 2 StPO, hat dies ein Beweisverwertungsverbot zur Folge."

Rechts-News durch­suchen

01. Mai 2026
Die Verbandsklage gegen X wegen Datenschutz scheitert, da mögliche Schäden nur individuell geprüft werden können.
ganzen Text lesen
30. April 2026
Eine Kommanditistin erhält keine melderechtliche Auskunftssperre, weil ihre hohe Einlage im Handelsregister noch keine ausreichende konkrete…
ganzen Text lesen
22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen
21. April 2026
Bei E-Mails mit normalen personenbezogenen Daten reicht eine Transportverschlüsselung aus, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht nötig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen