Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hagen: Und wieder - Unzulässige Schleichwerbung auf Instagram

Erneut hatte das LG Hagen Äußerungen auf Instagram zu bewerteten und stufte dies als unzulässige Schleichwerbung ein (LG Hagen, Beschl. v. 01.01.2018 - Az.: 23 O 45/17).

Die Beklagte postete auf Instagram Beiträge von sich mit entsprechenden Marken-Produkten, die sie trug bzw. bei sich hatte. Der jeweils von ihr angegebene Link führte direkt auf die Webseite des betreffenden Herstellers.

Das Gericht stufte diese Äußerungen als geschäftliche Handlung ein, die die Beklagte hätte entsprechend kennzeichnen müssen. Da dies nicht erfolgt sei, liege ein Fall der Schleichwerbung vor.

Erschwerend komme hinzu, so das Gericht, dass es sich bei der Beklagten um eine Person handle, die nicht nur Erwachsenen, sondern auch jugendlichen Personen bekannt sei. Gerade für diesen Teil der Follower werde das Vermischen von werbenden mit rein textlichen Elementen nicht sofort erkennbar sein.

Die hinzugefügten Zeichen wie "@ " oder "#" reichten nicht aus, um den werbenden Charakter der Benennung der Produktnamen kenntlich zu machen.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als "alkoholfreier Gin" bezeichnet werden, da dies Verbraucher über die Produktart täuscht.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Werbung für alkoholfreie Getränke mit Aussagen wie "This is not Gin" ist irreführend. Denn geschützte Alkoholbegriffe (wie "Gin") sind auch in…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2025
Eine Preisermäßigung ist unzulässig, wenn der 30-Tage-Bestpreis nicht klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben ist.
ganzen Text lesen
06. Oktober 2025
Wer mit einem abgelaufenen hoheitlichen Titel (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) wirbt, handelt irreführend (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2025 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen