Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Uni-Bibliothek darf keine USB-Sticks zum Speichern bereitstellen

Das LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-digitalisierte-werke-in-universitaetsbibliothek-darf-keine-speichermoeglichkeit-auf-usb-sticks-etc-eingeraeumt-werdlandgericht-frankfurt_am_main-20090513.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.05.2009 - Az.: 2-06 O 172/09) hat entschieden, dass eine Universitätsbibliothek Bücher aus ihrem Bestand digitalisieren und Studenten an den elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen darf, jedoch nicht befugt ist, den Nutzern die Möglichkeit anzubieten, Kapitel der digitalisierten Bücher auf USB-Sticks oder anderen Medien abzuspeichern und mit nach Hause zu nehmen.

Die Universitätbibliothek Darmstadt digitalisierte verschiedene Werke aus ihrem Bestand und stellte diese auf elektronischen Leseplätzen den Studenten zur Verfügung. Dabei war es auch möglich, die Inhalte auf externen Datenträgern wie einem USB-Stick zu speichern, so dass die Nutzer diese mit nach Hause nehmen konnten.

Der Rechteinhaber eines digitalisierten Buches, ein Verlag, klagte gegen die diese Handlungen, da er sie für urheberrechtswidrig hielt.

Die Frankfurter Richter gaben dem Verlag nur teilweise Recht.

<link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __52b.html _blank external-link-new-window>§ 52 b UrhG gestatte ausdrücklich einer öffentlichen Bibliothek, elektronische Leseplätze einzurichten und zu unterhalten. Diese Handlung der Uni sei demnach rechtmäßig.

Zu beanstanden sei aber die Möglichkeit, die Inhalte auch auf mobile Trägermedien abzuspeichern und mitzunehmen. Ein solcher Nutzungsumfang sei durch die gesetzliche Regelung nicht mehr abgedeckt. Das Privileg des § 52 b UrhG lasse nur eine Nutzung in den Räumen der Bibliothek zu. Das Speichern auf USB-Sticks sei daher sachlich nicht gerechtfertigt und verletze den Kläger in seinen Rechten.

 

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer die Formulierungen, Metaphern und Bewertungen einer fremden Urteilsanalyse übernimmt, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, verletzt das…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen