Bekanntlich hat der Europäische Gerichtshof diese Woche <link http: www.datenschutz.eu urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2015 - Az.: C-362/14) das Safe Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt, da es gegen geltendes EU-Datenschutzrecht verstößt.
Viele Online-Unternehmer fragen sich nun: Welche Bedeutung hat das Urteil für mich? Betrifft es mich überhaupt, wenn ich nicht selbst Daten in die USA übermittle?
In <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze eugh-safe-harbor-abkommen-ist-unwirksam-unsere-praktischen-handlungsempfehlungen-nach-dem-urteil _blank external-link-new-window>unserem Artikel skizzieren wir kurz die möglichen Alternativen und geben dann den betroffenen Internet-Unternehmen praxisbezogene Handlungsempfehlungen an die Hand, damit sie das eingetretene Datenschutz-Chaos gut bewältigen können.
RA Dr. Bahr ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und berät seit vielen Jahren zahlreiche Unternehmen im Bereich des Datenschutzrechts. Außerdem ist er Autor des Standardwerkes <link http: www.gewerblicher-adresshandel.de _blank external-link-new-window>"Der gewerbliche Adresshandel".