OLG Dresden: Unzureichende Angaben zu Vertrags-Laufzeiten bei Partnersuche.de

24.10.2013

Das OLG Dresden (Beschl. v. 28.08.2013 - Az.: 14 W 832/13) hat entschieden, dass es zu unzureichend ist, bei einem zwölfmonatigen Vertrag über eine Online-Partnerbörse (hier: Partnersuche.de) in hervorgehobener Weise auf die 14-tägige Probezeit abzustellen.

Auf der Webseite von Partnersuche.de wurde in intensivem Rot und in Großdruck auf die 14-tägige Probemitgliedschaft hingewiesen. Der Umstand, dass sich nach Ablauf der 14 Tage das Abo automatisch in einen einjährigen Vertrag wandelte, wurde dagegen gar nicht farblich hervorgehoben.

Das Gericht hat dies als Verstoß gegen die Informationspflichten des § 312 g Abs.2 BGB eingestuft. Danach muss ein Unternehmer "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" u.a. über die Mindestlaufzeit des Vertrages informieren.

Dieser Verpflichtung komme Partnersuche.de aus zwei Gründen nicht nach.

Zum einen fehle es aufgrund der farblichen Ausgestaltung (normales Schwarz gegenüber intensivem Rot) an einer Hervorhebung. Zum anderen werde die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auch durch die große Schriftgröße gebunden.

Die Augen des Betrachters würden sich daher gerade auf die nur 14-tätige Probemitgliedschaft richten, während die Information, dass der Vertrag im Falle der Nicht-Kündigung auf zwölf Monate laufe, klar in den Hintergrund trete. Damit genüge das Portal nicht den gesetzlichen Informationspflichten.