Das LG Köln (Urt. v. 27.05.2014 - Az.: 14 S 38/13) hat entschieden, dass für geklaute Online-Fotos ein Schadensersatz iHv. 120,- EUR anzusetzen ist.
Der Beklagte hatte die Produktfotografie für seinen kommerziellen eBay-Verkauf verwendet.
Das LG Köln bejahte die Anwendung der MFM-Tabelle (Mittelsstandsvereinigung Foto-Marketing). Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des OLG Köln seien bei der Berechnung des Schadensersatzes für die unerlaubte Übernahme von Fotos nicht statisch die Vorgaben der MFM-Tabellen anzuwenden, sondern die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Daher ging das Gericht von einem Schadensersatzbetrag iHv. 120,- EUR aus.