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Kategorie: Onlinerecht

BVerfG: Abschneiden des Rechtsweges gegenüber Online-Stadtplan-Dienst unzulässig

Ein Anbieter, welcher Dritten Stadtplane gegen Zahlung einer Lizenz anbietet, wird in unzulässiger Weise in seinen Rechten verletzt, wenn ihm im Rahmen einer amtsgerichtlichen Entscheidung ohne nähere Begründung der Rechtsweg und die Beschreitung in den nächsten Instanzenzug abgeschnitten wird <link http: www.online-und-recht.de urteile online-stadtplankarten-anbieter-muss-verkuerzung-des-rechtswegs-nicht-hinnehmen-1-bvr-1991-09-bundesverfassungsgericht--20100426.html _blank external-link-new-window>(BVerfG, Beschl. v. 26.04.2010 - Az.: 1 BvR 1991/09).

Es ging inhaltlich um die Frage, ob eine Stadtplan-Grafik, die nicht in eine HTML-Seite eingebettet war, öffentlich zugänglich gemacht wird, wenn sie durch direkte Eingabe der URL in den Browser aufgerufen wird.

Vor dem AG Hamburg wurde die Klage pauschal abgewiesen. Der Richter erörterte dabei nicht näher, warum er anderer Ansicht als das LG Hamburg und das OLG Hamburg war. Auch ließ er nicht die Berufung zu.

Hiergegen legte der Kläger Verfassungsbeschwerde ein und bekam Recht.

Das Handeln des Hamburger Amtsrichters sei eine unzulässige Verkürzung des Rechtsweges. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit dürfe der Amtsrichter durchaus anderer Ansicht sein als die höherinstanzlichen Gerichte.

Weiche er jedoch von der bislang überwiegenden Rechtsprechung ab, müsse er die Parteien vorab auf diesen Umstand hinzuweisen und zudem in jedem Fall die Berufung zulassen.

Da dies unterblieben sei, verletze das amtsgerichtliche Urteile den Kläger in seinen Rechten.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Sowohl OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile unerlaubte-nutzung-von-stadtplaenen-im-internet-oberlandesgericht-hamburg-20080409.html _blank>(Urt. v. 09.04.2008 - Az.: 5 U 151/07; <link http: www.online-und-recht.de urteile eingabe-der-url-fuer-rechtswidrigkeit-eines-stadtplan-kartenausschnitts-ausreichend-5-w-5-10-oberlandesgericht-hamburg-20100208.html _blank external-link-new-window>Beschl. v. 08.02.2010 - Az.: 5 W 5/10) als auch das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile zahlung-von-vertragsstrafe-bei-blosser-moeglichkeit-der-abrufbarkeit-von-stadtplan-karten-24-w-40-10-kammergericht--20100428.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 28.04.2010 - Az.: 24 W 40/10) sind inzwischen der gefestigten Ansicht, dass es für eine Urheberrechtsverletzung ausreicht, wenn das Werk im Internet abrufbar ist. Eine Verlinkung oder Einbettung in eine HTML-Seite bedarf es nicht.

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