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Kategorie: Onlinerecht

AG Hamburg: Bei Online-Textklau sind DJV-Tarife anwendbar: 200,- EUR Schadensersatz pro übernommener Rechts-News

Wer urheberrechtlich geschützte Rechts-News online übernimmt, macht sich unterlassungs- und schadensersatzpflichtig <link http: www.online-und-recht.de urteile anwendbarkeit-der-djv-tarife-bei-online-textklau-amtsgericht-hamburg-20150123 _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Urt. v. 23.01.2015 - Az.: 35a C 46/14). Pro Online-Textklau ist - basierend auf den Tarifen des Deutschen Journalisten-Verbandes - ein Betrag in Höhe von 200,- EUR angemessen.

Die Beklagten hatten für ihre gewerblichen Zwecke ungefragt urheberrechtlich geschützte Rechts-News der Klägerin übernommen.

Das AG Hamburg verurteilte die Beklagten u.a. zur Zahlung von Schadensersatz pro übernommener News. Das Gericht bewertete eine Summe von 200,- EUR - errechnet auf Basis der Tarife des Deutschen Journalisten-Verbandes (DFV) - für angemessen und verhältnismäßig.

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