Es ist irreführend, wenn ein Hotel mit mit Sonnen-Symbolen als Sterne-Bewertung wirbt (LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 24.11.2017 - Az.: 3 O 32/17), wenn das Unternehmen nicht über entsprechende Klassifizierung verfügt.
Die Beklagte, ein Hotel, warb online und offline mit vier nebeneinander angeordneten sonnenähnlichen Symbolen für sich, ohne eine entsprechende Sterne-Klassifizierung zu besitzen.
Das LG Dessau-Roßlau stufte dies als irreführend ein.
Durch die Art und Weise der Präsentation werde der Eindruck erweckt, es handle sich um eine offizielle Sterne-Bewertung. Erst bei näherem Hinsehen erkenne der Verbraucher, dass es sich nicht um Sterne, sondern vielmehr um Sonnen handle. Der flüchtige Betrachter hingegen werde die Darstellung (eher) als Sterne auffassen und davon ausgehen, dass es sich um die Klassifizierung des Hotel in einer bestimmten Qualitätsklasse handle.