In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Bochum <link http: www.online-und-recht.de urteile preisangabe-durch-mouseover-funktion-nicht-ausreichend-isd-pangvo-landgericht-bochum-20140806 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.08.2014 - Az.: I-15 O 88/14) noch einmal klargestellt, dass eine es für die Einhaltung der Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO) nicht ausreichend ist, wenn auf die Euro-Beträge bloß mittels einer Mouseover-Funktion hingewiesen wird.
Es stritten zwei Online-Händler um die Preisangabepflichten bei eBay.
Zunächst beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ob die PAngVO-Regelungen auch bei der eBay-Artikelübersichtsseite (eBay-Galerie) gelten würden. Dies bejahten die Robenträger. Auch hier werde mit den Preisen geworben, so dass neben den Verkaufspreisen auch die Grundpreisangaben mitgeteilt werden müssten.
Nicht ausreichend sei es, wenn die Grundpreisangaben lediglich in Form einer Mouseover-Funktion wiedergegeben würden. Denn diese Angaben seien nicht auf Anhieb ersichtlich.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
In einem von uns betreuten Verfahren hat das LG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com news versandkosten-anzeige-bei-google-shopping-wettbewerbswidrig.html _blank external-link-new-window>(Urt. 13.06.2014 - Az.: 315 O 150/14) identisch entschieden und geurteilt, dass die damalige Versandkosten-Angabe bei Google Shopping nicht rechtskonform war. Auch dort ließ das Gericht eine Mouseover-Funktion zur Einhaltung der PAngVO nicht ausreichen.
Ähnlich das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile mouseover-effekt-entkraeftet-nicht-wettbewerbsverstoss-6-w-111-10-oberlandesgericht-frankfurt_am-20110223.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 23.02.2011 - Az.: 6 W 111/10), wonach ein Mouseover-Effekt auf einer Webseite, der einen aufklärenden Hinweis enthält, nicht eine wettbewerbswidrige Irreführung entfallen lässt.