Das OLG Brandenburg (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 58/08) hat entschieden, dass ein privater Verkäufer, der fremde Bilder für seine Online-Auktionen auf der Plattform eBay nutzt, zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.
Die Brandenburger Richter stuften hier einen Betrag von 20,- EUR pro Bild als angemessen ein. Die Juristen setzen den Wert insbesondere deswegen so niedrig an, weil das Foto nur einmalig und lediglich für einen Privatverkauf benutzt wurde.
Darüber hinaus stehe dem Urheber ein 100% Verletzerzuschlag zu, da er als Fotograf nicht genannt werde, so dass sich die Gesamtsumme pro Bild auf insgesamt 40,- EUR belaufe.
Am Rande merkten die Robenträger zudem an, dass die ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten durch die zum 01.09.2008 neu eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in § 97 a Abs.2 UrhG auf 100,- EUR begrenzt würden. Zwar sei der Anspruch zeitlich vor dem Inkrafttreten entstanden, aber erst danach gerichtlich geltend gemacht worden.