Die Online-Werbung eines Hotels mit 4 Sternen ist nicht immer und ausnahmslos irreführend und wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile internetwerbung-eines-hotels-mit-4-goldenen-sternen-nicht-immer-wettbewerbswidrig-landgericht-freiburg-20160620 _blank external-link-new-window>(LG Freiburg, Urt. v. 20.06.2016 - Az.: 12 O 137/15 KfH).
Das verklagte Hotel warb im Internet für seine Einrichtung. Unter seinem Wappen-Logo waren in ovaler Anordnung 4 goldene Sterne abgebildet.
Die Klägerin, die Wettbewerbszentrale, stufte dies als irreführend ein, da der Verbraucher dadurch davon ausgehe, es handle sich um eine offizielle Sterne-Klassifizierung.
Das LG Freiburg ist dieser Ansicht nicht gefolgt, sondern hat den geltend gemachten Unterlassungsanspruch abgelehnt.
Die Art der gewählten graphischen Darstellung, insbesondere in Verbindung mit der gewählten goldenen Farbe der Sterne, spreche eindeutig gegen die Annahme, hierbei handele es sich um einen Verweis auf eine neutrale Qualitätseinstufung. Die Gestaltung bewege sich vielmehr im spielerischen Bereich von Sympathiewerbung ohne den vom Kläger angenommenen objektiven Aussagegehalt.
Auch wenn die Sterne aus Sicht des Verkehrs möglicherweise nicht schon Teil des Wappens seien, so dienten sie durch die Art ihrer Anordnung und die gewählte Farbe der Coloration und Verschönerung des Wappens, nicht aber der Vermittlung einer Aussage über eine Hotelqualifizierung durch einen neutralen Dritten.