Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Verfahren (Beschl. v. 22.01.2013 - Az.: 5 W 5/13) entschieden, dass der Streitwert bei privatem Fotoklau auf der Internet-Plattform eBay bei 2.000,- EUR liegt.
Der Beklagte verkaufte bei eBay privat Gegenstände und hatte unerlaubt ein Lichtbild übernommen.
Die Hamburger Richter haben hier einen Streitwert von 2.000,- EUR angenommen. Dieser Betrag sei angemessen, auch wenn das Foto durch die Online-Stellung privat verbreitet worden sei.
Eine (weitere) Reduzierung der Summe, was die Beklagte beantragt hatte, lehnte das Gericht ausdrücklich ab. Auch wenn es sich um einen einmaligen Privatverkauf handle, strebe die Beklagte eine gewisse Gewinnerzielung mit ihrer Veräußerung an. Auch sei zu berücksichtigen, dass die Beklagte sich unrechtmäßig das Foto angeeignet habe.
Ähnlich entschied das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-bei-ungenehmigter-lichtbildveroeffentlichung-in-ebay-6-w-256-11-oberlandesgericht-koeln-20111122.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.11.2011 - Az.: 6 W 256/11), das von einem Streitwert von 3.000,- EUR in diesen Fällen ausgeht. Anderer Ansicht ist hingegen das OLG Hamm <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2012 i_22_w_58_12_beschluss_20120913.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.09.2012 - Az.: I-22 W 58/12), das 900,- EUR für angemessen hält. Das OLG Nürnberg <link http: www.dr-bahr.com news streitwert-bei-geklauten-produkt-fotos-im-online-bereich.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.02.2013 - Az.: 3 W 81/13) sieht den Streitwert bei 300,- EUR.