Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Streitwert bei urheberrechtswidrigem Bootleg-Album bei 5.000,- EUR

Der Streitwert für einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Anbietens eines urheberrechtswidrigen Bootleg-Albums bei eBay ist mit einem Streitwert von 5.000,- EUR zu bemessen <link http: www.rechtsprechung.niedersachsen.de jportal portal page _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Beschl. v. 11.06.2014 - Az.: 13 W 40/14).

Eine Privatperson bot bei eBay eine urheberrechtswidrige 3 LP-Box mit einem Bootleg von zwei Liveauftritten einer bekannten Musikgruppe aus den 1970er Jahren an. Die Rechteinhaberin bezifferte ihren Unterlassungsanspruch mit einem Streitwert von 15.000,- EUR.

Dieser Ansicht folgte das OLG Celle nicht, sondern bewertete das Interesse lediglich mit 5.000,- EUR.

Der Streitwert einer Unterlassungsklage sei bei dem Anbietens eines LP-Bootlegs, der den Mitschnitt eines Live-Konzerts enthalte, geringer zu bewerten als das Einstellen von Musiktiteln über P2P-Tauschbörsen.

Der Streitwert errechne sich nicht in mathematischer Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen urheberrechtlich geschützten Musiktitel. Vielmehr seien die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Eine Abschreckungs- oder Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer habe dabei unberücksichtigt zu bleiben.

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen