Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Flensburg: Streitwert bei urheberrechtswidriger Bootleg-CD

Das LG Flensburg <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-bemessung-des-streitwerts-bei-urhebebrrechtswidrigen-bootleg-cds-landgericht-flensburg-20150317 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.03.2015 - AZ.: 78 O 29/15) hat noch einmal die Kriterien für die Bemessung des Streitwertes bei einer urheberrechtswidrigen Bootleg-CD herausgestellt.

Die Beklagte bot auf eBay ein illegales Bootleg-Album auf CD zum Kauf an. Der Mitschnitt betraf einen weltweit bekannten Künstler, die Aufnahme stammte aus dem Jahr 1983. Die Klägerin machte Unterlassungsansprüche geltend. Dabei ging es auch um die Frage, nach welchen Kriterien der Streitwert zu bestimmten war.

Einerseits sei zu berücksichtigen, so das Gericht, dass es sich um einen weltweit bekannten Künstler handle, der mit über 250 Millionen verkauften Tonträgern zu den weltweit erfolgreichsten Musikern gehöre. 

Andererseits sei zu beachten, dass es sich lediglich um die Weitergabe einer einzigen physikalischen Tonträgers handle. Insoweit unterscheide sich dieser Sachverhalt maßgeblich von den bekannten P2P-Fällen, wo digitale Güter betroffen seien, deren dauerhafte Verbreitung nicht kontrolliert werden könne.

Wertmindernd müsse auch einfließen, dass es sich um ein bereits 30 Jahres altes Album handle.

Insgesamt setzte das Gericht den Wert auf unter 5.000,- EUR fest, so dass es seine Zuständigkeit verneinte.

Rechts-News durch­suchen

03. Januar 2025
Beim Abriss eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes überwiegen in der Regel die Eigentümerinteressen, wenn ein Neubau erforderlich ist.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2024
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2024! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
20. Dezember 2024
Unser kostenloses Webinar am 16.01.2025 informiert über die rechtlichen und technischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
ganzen Text lesen
19. Dezember 2024
Reaktionsvideos ohne Urheberangabe verletzen das Urheberrecht und sind auch als Zitat oder Pastiche nicht erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen