Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Baden-Baden: Verstoß gegen Unterlassungserklärung durch Inhalte von Suchmaschine Yahoo

Der Schuldner einer Unterlassungserklärung kann gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, wenn er es unterlässt, die gängigen Suchmaschinen-Anbieter (hier: Yahoo) anzuschreiben und um Löschung der relevanten Inhalte zu bitten (LG Baden-Baden, Urt. v. 02.02.2016 - Az.: 5 O 13/15 KfH).

Die Beklagte, die ein Hotel betrieb, gab eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich verpflichtete, nicht mehr für das Unternehmen mit einer Vier-Sterne-Kennzeichnung zu werben. Zwei Monate später war das Hotel in der Internet-Suchmaschine Yahoo (weiterhin) mit einer Vier-Sterne-Benennung zu finden.

Das Gerichte stufte dies als Verletzung der abgegebenen Unterlassungserklärung ein.

Die Beklagte habe zwar entsprechende Mails an die Online-Buchungs-Portale verschickt. Diese wiesen jedoch nicht klar genug auf die der Beklagten drohenden Folgen hin, wenn die Buchungsportale die Kennzeichnung des Hotels nicht entfernen sollten.

Darüber hinaus habe die Beklagte eigene Überprüfungspflichten verletzt. Sie hätte bei den großen Suchmaschinen entsprechende Löschungsanträge hinsichtlich der Inhalte, die die Vier-Sterne-Kennzeichnung betraf, stellen müssen. Nach ständiger Rechtsprechung treffe den Schuldner einer Unterlassungserklärung eine solche Verpflichtung. Da die Beklagte hiergegen verstoßen habe, sei die Vertragsstrafe fällig geworden.

Rechts-News durch­suchen

24. April 2025
Ein Modeschmuckhersteller kann sich nicht auf Nachahmungsschutz berufen, wenn sein Design nur durchschnittlich eigenartig ist und keine…
ganzen Text lesen
22. April 2025
Online-Shops müssen klar mitteilen, ob ein Widerrufsrecht besteht. Abstrakte Formulierungen ("Wenn Sie ein Verbraucher sind...") reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
21. April 2025
Krebspatienten dürfen ausnahmsweise weiter mit einem nicht zugelassenen Medikament behandelt werden, wenn keine andere Therapiemöglichkeit besteht.
ganzen Text lesen
21. April 2025
Die Werbung eines Heilpraktikers ist dann erlaubt, wenn klar wird, dass der Behandlungserfolg individuell ist und kein Heilversprechen gegeben wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen