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Kategorie: Onlinerecht

AG Charlottenburg: Urheberrechtsverletzung wird mit 250 EUR pro Foto und Verstoß bemessen

Der Streitwert für die unberechtigte Veröffentlichung zweier Privatfotos auf zwei Internetseiten beträgt 1.000,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-bei-unberechtigter-internet-veroeffentlichung-von-zwei-privatfotos-1000-eur-207-c-319-11-amtsgericht-charlottenburg-20120104.html _blank external-link-new-window>(AG Charlottenburg, Beschl. v. 04.01.2012 - Az.: 207 C 319/11).

Die Beklagte hatte zwei während ihrer Beziehung mit dem Kläger entstandene Fotos kurz nach Ende der Beziehung kopiert und ohne das Einverständnis des Klägers auf zwei Internet-Singlebörsen eingestellt. 

Das AG Charlottenburg nahm hier pro Bild und Verletzungshandlung einen Streitwert von jeweils 250,- EUR an, bei vier Einzelhandlungen also insgesamt 1.000,- EUR.

Zu beachten sei nämlich, so das Gericht, dass das Interesse des Urhebers an der Unterlassung unterschiedlich geprägt sein könne.

Handle es sich um ein Urheberrecht an einem Werk, das der Urheber vermarkte, ziele sein Unterlassungsanspruch gegen nicht genehmigte Nutzungen im Wesentlichen darauf ab, dieses Lizenzinteresse zu sichern. Bei einer solchen Interessenlage sei es sachgerecht, für die Streitwertbemessung auf den vom Urheber aufgezeigten drohenden Lizenzschaden abzustellen.

Das wirtschaftliche Interesse des Klägers sei im vorliegenden Fall unter Ansehung der geringen Verletzungsintensität und der weiteren Umstände - intimes Verhältnis, Nutzung im privaten Bereich etc. - auf 250,- EUR zu bestimmen. 

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