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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: US-Startup Uber darf Mitfahrdienste nicht in Deutschland anbieten

Dem US-Startup Uber ist es aufgrund einer einstweiligen Verfügung des LG Berlin (Beschl. v. 15.04.2014 - Az.: 5 O 43/14) bis auf weiteres verboten worden, seine Mitfahrdienste auch in der Landeshauptstadt anzubieten.

Ein Berliner Taxiunternehmer war gegen den Anbieter, der mittels Smartphone u.a. Mitfahrdienste vermittelt, gerichtlich vorgegangen.

Der Antragsteller vertritt die Ansicht, dass Uber Wettbewerbsverstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz <link http: www.gesetze-im-internet.de pbefg _blank external-link-new-window>(PBefG) Vorschub leisten würde. Gesetzlich seien die Fahrer, die über Uber ihre Mitfahrleistungen anbieten würden, verpflichtet, nach jeder Tour an ihren Ursprungsort zurückzukehren. Diese Voraussetzung, so die Beanstandung, würde jedoch idR. gerade nicht eingehalten. Uber würde diese massiven Rechtsverstöße unterstützen, indem es hierfür die technische Infrastruktur bereitstelle.

Uber hat bereits angekündigt, die einstweilige Verfügung nicht hinzunehmen, sondern hiergegen Rechtsmittel einzulegen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Nach der geltenden Rechtslage ist relativ klar, dass sich ein Uber-Fahrer, der sich nicht an die Voraussetzungen nach dem PBefG hält, rechtswidrig verhält. Die interessante Frage ist nun, inwieweit Uber für diese Handlungen verantwortlich gemacht werden kann.

Es handelt sich dabei um die klassische Problematik im Online-Recht, die auf die eine oder andere Weise immer wieder auftaucht: Inwieweit ist eine Diensteanbieter für die Taten seiner User verantwortlich?

Reicht es z.B. aus, wenn Uber seine Fahrer, die rechtlich selbständig sind, explizit vertraglich an die Einhaltung des PBefG verpflichtet? Muss diese Einhaltung evtl. mit einer Vertragsstrafe versehen sein? Oder reicht dies alles nicht aus und Uber muss regelmäßig die Fahrer stichprobenmäßig kontrollieren?

Angesichts der bislang ergangenen Rechtsprechung in Deutschland zu dieser Problematik spricht vieles dafür, dass Uber eine gewisse Sorgfalts- und Überwachungspflicht trifft. Spätestens dann, wenn dem Unternehmen Verstöße gemeldet werden, wird es sich nicht mehr auf seine mangelnde Kenntnis berufen können, sondern wird entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.

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