Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Verbot gegen E-Mail-Werbung muss hinreichend konkretisiert sein, andernfalls unwirksam

Das KG Berlin (Beschl. v. 11.01.2018 - Az.: 5 W 6/18) hat noch einmal klargestellt, dass der Tenor eines gerichtlichen Urteils, der die Zusendung von Werbe-Mails verbietet, hinreichend konkretisiert sein muss, andernfalls ist er unwirksam.

Im vorliegenden Fall ging um die Zusendung unerlaubter Werbenachrichten per elektronischer Post. Der Kläger verlangte von der Beklagten es zu unterlassen, an den Kläger Werbeschreiben per E-Mail zu senden und/oder senden zu lassen, ohne dass der Kläger zuvor ausdrücklich in die Versendung von Werbeschreiben eingewilligt hatte.

Dies stufte das KG Berlin als nicht ausreichend bestimmt ein.

Denn je nach Einzelfall lasse sich trefflich darüber streiten, wann eine E-Mail Werbung sei und wann nicht. So auch im vorliegenden Fall: Der Kläger sei der Ansicht, aufgrund bestimmter Inhalte sei die Nachricht als Werbung, wohingegen die Beklagte den Standpunkt vertrete, es handle sich lediglich um eine zulässige Check-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Bestätigungsverfahrens.

Der Verbotsantrag sei somit nur dann zulässig, wenn er auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehme. Eine vollkommen allgemeine, abstrakte Formulierung hingegen genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen