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Kategorie: Onlinerecht

Vergleich: ZDF-Software-Entwickler muss 15.000 Euro an Open-Source-Programmierer zahlen

Schadensersatzklage der adhoc dataservice GmbH erfolgreich / Kanzlei Dr. Bahr vertrat Kläger

Die ZDF-Software „WISO Mein Büro 2009" verletzt das Urheberrecht – das <link http: www.dr-bahr.com news zdf-software-verletzt-urheberrecht.html _blank external-link-new-window>entschied das Bochumer Landgericht bereits im Februar 2011. Vergangene Woche nun endete das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich: Der ZDF-Software-Entwickler zahlt dem Kläger adhoc dataservice GmbH aus Virneburg 15.000 Euro Schadensersatz.

Das Urteil hat Symbolkraft, denn erstmals bestätigte ein deutsches Gericht den Anspruch eines Entwicklers auf seine in der Lesser General Public License (LGPL) verankerten Urheberrechte (AZ I-8 O 293/09).

In der bekannten ZDF-Bürosoftware „WISO Mein Büro 2009“ war das Open-Source-Programm „FreeadhocUDF“ der adhoc dataservice GmbH implementiert worden – ohne den üblichen Hinweis auf den Quellcode. Die Software „FreeadhocUDF" steht im Internet zur kostenlosen Nutzung frei zur Verfügung. Die Verwendung ist allerdings an die Bedingungen der Lesser General Public License (LGPL) geknüpft. Das beklagte Software-Unternehmen verwendete das Programm jedoch, ohne Autor oder Quelltext zu nennen – und damit in unberechtigter Weise, so die Auffassung des Landgerichts Bochum. 

„Open-Source-Software ist nicht vogelfrei“

"Der Vergleich und das Bochumer Urteil sind richtungsweisend für die gesamte Branche und könnten das Klageverhalten verändern“,

sagt Rechtsanwalt Dr. Bahr.

"Aufgrund des hohen Kostenrisikos verzichteten Open-Source-Entwickler bisher auf Urheberrechtsklagen. Das dürfte sich nun ändern."

Bahr hatte die adhoc dataservice GmbH vertreten. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christoph Theuring zum Rechtsstreit:

"Der Vergleich ist ein großer Erfolg für alle Open-Source-Entwickler. Erstmals stellte ein Gericht fest, dass Open-Source-Software nicht vogelfrei ist."  

Das Bochumer Urteil und der getroffene Vergleich setzen ein klares Signal für die Rechte der Software-Entwickler. Zwar sind wirtschaftliche Interessen im Open-Source-Bereich eher von nachrangiger Bedeutung. In einer stark mit Empfehlungen arbeitenden Szene spielt jedoch die Nennung des Autorennamens eine entscheidende Rolle – hier stärkt der Ausgang des Verfahrens die Position der Entwickler deutlich.

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