Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Verlängerung einer zeitlich befristeten Verkaufsaktion wettbewerbswidrig

Die Verlängerung einer zeitlich befristeten Verkaufsaktion ohne besonderen Anlass ist wettbewerbswidrig (LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2015 - Az.: 408 HKO 17/14).

Die Beklagte verkaufte Brillen und sonstiges Optikerzubehör. Sie warn mit dem Slogan "Goldwochen bei..." für eine zeitlich befristete Verkaufsaktion, die "nur vom 14.11. bis zum 23.11.2013" gelten sollte".

Nach Ablauf dieses Zeitraumes war die Aktion verlängert worden.

Dies stufte das LG Hamburg als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein.

Der Kunde werde durch den künstlich hervorgerufenen Zeitdruck unter Druck gesetzt, in Eile eine Entscheidung zu treffen, ob er von dem Angebot Gebrauch
machen möchte. Tatsächlich bestand hierfür jedoch keinerlei Notwendigkeit, da die Konditionen auch zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar waren.

Ein besonderer Grund, der eine Verlängerung der zeitlich befristeten Werbeveranstaltung rechtfertigen würde, sei nicht ersichtlich.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen