Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Hannover: Vertragsstrafe fällig bei bloßer URL-Erreichbarkeit

Ein Foto, das bei direkter Eingabe des URL-Pfades aufrufbar ist, begründet einen Verstoß gegen die abgegebene urheberrechtliche Unterlassungserklärung (<link http: www.online-und-recht.de urteile url-erreichbarkeit-reicht-fuer-vertragsstrafe-ihv-2500-eur-aus-amtsgericht-hannover-20150226 _blank external-link-new-window>AG Hannover, Urt. v. 26.02.2015 - Az.: 522 C 9466/14).

Der Beklagte hatte in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtete, ein bestimmtes Foto nicht mehr zu veröffentlichen.

Nun stellte die Klägerin fest, dass das Bild zwar nicht mehr in die HTML-Webseite integriert war, sich jedoch weiterhin bei direkter Eingabe der URL abrufen ließ. Die Klägerin verlangte daraufhin eine Vertragsstrafe iHv. 2.500,- EUR.

Der Beklagte erwiderte, es läge kein Verstoß vor. Denn nur wenn man die 18-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination kenne, sei der Abruf möglich. 

Das AG Hannover hat eine Rechtsverletzung bejaht und eine Vertragsstrafe von 2.500,- EUR ausgesprochen.

Mit der ganz herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung liege in der URL-Erreichbarkeit eine Veröffentlichung, so dass der Beklagte gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen habe. Es komme nicht darauf, ob und wie einfach der Abruf sei, sondern lediglich, dass eine Erreichbarkeit gegeben sei.

Rechts-News durch­suchen

07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen