Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Werbeaussage "Hair Clinic" irreführend bei normaler Praxis-Ausstattung

Die Werbeaussage "Hair Clinic" ist irreführend, wenn das betroffene Unternehmen lediglich über eine normale Arzt-Praxis-Ausstattung verfügt. Der Verbraucher erwartet vielmehr eine in personeller und sachlicher Hinsicht deutlich bessere Ausstattung (LG Berlin, Beschl. v. 12.07.2018 - Az.: 52 O 135/18).

Die Beklagte warb mit den Aussagen "Hair Clinic" und "Clinic". Dies bewertete die Klägerin als irreführend, da das Unternehmen nur eine herkömmliche Praxis-Ausstattung besaß.

Das LG Berlin gab der Klägerin Recht.

Die Verwendung der Worte "Hair Clinic" und "Clinic" werde der durchschnittliche Verbraucher mit dem deutschen Begriff Klinik gleichsetzen und daher eine medizinische Versorgung erwarten, die über eine normale Arzt-Praxis hinausgehe. 

Es könne offenbleiben, ob der angesprochene Kunde zwingend erwarte, dass auch eine stationäre Aufnahme möglich sei oder ob nur notwendig sei, dass die betreffende EInrichtung in personeller, sachlicher und finanzieller Hinsicht besser ausgestattet sei.

Denn beide Voraussetzungen erfülle die Beklagte nicht, sodass eine irreführende Werbung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen
13. April 2026
alkoholfreie Getränke dürfen nicht als Rum, Gin, Whiskey oder American Malt beworben werden, auch nicht in Form von "This is not..."
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen