Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Werbung mit Aussage "die neueste technische Innovation" irreführend, wenn weiterentwickelte Versionen existieren

Die Werbung eines Arztes für eine Haartransplantationsmethode als "neueste technische Innovation" ist irreführend, da bereits eine modernere Methode existiert.

Die Werbung mit der Aussage “die neueste technische Innovation”  ist irreführend, wenn bereits eine weiterentwickelte, jüngerer Methode existiert (OLG Hamm, Urt. v. 29.08.2023 - Az.: I-4 U 222/22).

Der Beklagte war Arzt und betrieb u.a. eine Praxis für Haartransplantationen. Er warb u.a. mit den Worten:

“Die XY-Methode ist die neueste technische Innovation…”

und 

“… behandeln wir in unserer Klinik ab sofort mit der neuen Generation der XY…”

In Wahrheit gab es jedoch bereits eine weiterentwickelte, zeitlich jüngere Methode.

Das OLG Hamm sah darin eine Irreführung und bejahte somit einen Wettbewerbsverstoß:

“Die streitgegenständlichen Werbeaussagen versteht der angesprochene Verkehr dahin, dass sich bei dem vom Beklagten eingesetzten Haartransplantationsverfahren um die neueste Version der “(…)-Methode” handelt. 

Tatsächlich existierte zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Werbung bereits eine weiterentwickelte, jüngere Version dieser Methode. Dieser lauterkeitsrechtlichen Beurteilung ist der Beklagte auch - zu Recht - im Verlaufe des vorliegenden Rechtsstreits mit keinem Wort entgegengetreten."

Die Rechtsverletzung wirke sich auch geschäftlich aus, so die Richter:

"Diese Irreführung ist auch geschäftlich relevant. 

Sie ist geeignet, Verbraucher, die sich in dem - irrigen - Glauben befinden, der Beklagte setze die neueste Version der “(…)-Methode” ein, gerade aufgrund dieser Fehlvorstellung zu einer Kontaktaufnahme mit der Praxis des Beklagten und damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen."

 

29. November 2023
Boris Becker gewinnt gegen Oliver Pocher wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts in der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich"
ganzen Text lesen
29. November 2023
Ein Link zur eigenen Internet-Präsenz im Footer einer E-Mail führt nicht automatisch zu einer rechtswidrigen elektronischen Spam-Nachricht.
ganzen Text lesen
28. November 2023
Ein Unternehmen, das Dienstleistungen für Journalisten anbietet, kann nicht die Gleichstellung seiner Presseausweise mit dem bundeseinheitlichen…
ganzen Text lesen
28. November 2023
Eine Zahlung von 1,3 Millionen Euro an den Mitarbeiter einer Firma sind grundsätzlich kein steuerfreies Trinkgeld, da dies deutlich den angemessenen…
ganzen Text lesen