Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Werbung mit Aussage "die neueste technische Innovation" irreführend, wenn weiterentwickelte Versionen existieren

Die Werbung eines Arztes für eine Haartransplantationsmethode als "neueste technische Innovation" ist irreführend, da bereits eine modernere Methode existiert.

Die Werbung mit der Aussage “die neueste technische Innovation”  ist irreführend, wenn bereits eine weiterentwickelte, jüngerer Methode existiert (OLG Hamm, Urt. v. 29.08.2023 - Az.: I-4 U 222/22).

Der Beklagte war Arzt und betrieb u.a. eine Praxis für Haartransplantationen. Er warb u.a. mit den Worten:

“Die XY-Methode ist die neueste technische Innovation…”

und 

“… behandeln wir in unserer Klinik ab sofort mit der neuen Generation der XY…”

In Wahrheit gab es jedoch bereits eine weiterentwickelte, zeitlich jüngere Methode.

Das OLG Hamm sah darin eine Irreführung und bejahte somit einen Wettbewerbsverstoß:

“Die streitgegenständlichen Werbeaussagen versteht der angesprochene Verkehr dahin, dass sich bei dem vom Beklagten eingesetzten Haartransplantationsverfahren um die neueste Version der “(…)-Methode” handelt. 

Tatsächlich existierte zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Werbung bereits eine weiterentwickelte, jüngere Version dieser Methode. Dieser lauterkeitsrechtlichen Beurteilung ist der Beklagte auch - zu Recht - im Verlaufe des vorliegenden Rechtsstreits mit keinem Wort entgegengetreten."

Die Rechtsverletzung wirke sich auch geschäftlich aus, so die Richter:

"Diese Irreführung ist auch geschäftlich relevant. 

Sie ist geeignet, Verbraucher, die sich in dem - irrigen - Glauben befinden, der Beklagte setze die neueste Version der “(…)-Methode” ein, gerade aufgrund dieser Fehlvorstellung zu einer Kontaktaufnahme mit der Praxis des Beklagten und damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen."

 

Rechts-News durch­suchen

08. August 2025
Die Sperrung zweier pornografischer Websites ist sofort vollziehbar, da sich die Betreiberin hartnäckig weigert, Jugendschutzauflagen umzusetzen.
ganzen Text lesen
18. Juni 2025
Werbung für CO₂-Kompensation bei Flügen ist irreführend, wenn sie suggeriert, bloße Geldzahlungen könnten Flüge klimaneutral machen.
ganzen Text lesen
04. März 2025
Behörden müssen personenbezogene Daten nicht zwingend Ende-zu-Ende verschlüsseln, da eine Transportverschlüsselung laut DSGVO meist ausreicht.
ganzen Text lesen
10. Februar 2025
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher wettbewerbswidrig, wenn es online Standorte für eine Behandlung bewirbt, die dort gar nicht angeboten wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen