Ein Unternehmer (hier: Schädlingsbekämpfer) muss einen Eintrag auf gelbeseiten.de, der einen falschen Standort angibt, korrigieren lassen (LG Köln, Urt. v. 28.06.2016 - Az.: 33 O 208/15).
Auf gelbeseiten.de war der verklagteSchädlingsbekämpfer mit einem falschen Standort eingetragen.
Das Gericht stufte dies als Irreführung ein, da der Verbraucher in der Regel einen Schädlingsbekämpfer vor Ort suche und nicht eine Firma weiter weg beauftrage. Denn so vermeide der Kunde zusätzliche Kosten wie beispielsweise Anfahrtskosten.
Das LG Köln bejahte auch eine Verantwortlichkeit für den fehlerhaften Eintrag. Denn es habe eine geschäftliche Beziehung zu dem Online-Portal bestanden. Spätestens als die Beklagte von den falschen Einträgen erfuhr, hätte sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, damit der fehlerhafte Standort korrigiert würde.
Es reiche dabei nicht aus, gelbeseiten.de telefonisch oder auf sonstige Weise zur Korrektur aufzufordern, sondern der Unternehmer müsse auch überwachen, dass die Adressänderung vorgenommen werde. Die Beklagte dürfe sich auf fremde Zusagen verlassen, sondern vielmehr treffe sie eine eigene Kontroll- und Überwachungspflicht.
Dieser Verpflichtung sei sie nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, so dass sie für den falschen Eintrag verantwortlich sei.