Das LG Berlin <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv urteil_des_lg_berlin_zur_datenschutzrichtlinie_von_apple.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.04.2013 - Az.: 15 O 92/12) hat entschieden, dass zahlreiche Datenschutz-Klauseln von Apple rechtswidrig sind.
Es ging bei dem Rechtsstreit um die bekannten <link http: www.apple.com de privacy _blank external-link-new-window>Datenschutz-Klauseln von Apple.
Das Berliner Gericht stufte 8 Klauseln der Datenschutzrichtlinie als rechtswidrig ein.
In kurzen, knappen Sätzen werden die Bestimmungen als klar wettbewerbswidrig bewertet:
"Sie [die Klausel] differenziert nicht zwischen unterschiedlichen Datenbeständen. Umfasst sind also sowohl Daten, die der Verbraucher im Rahmen eines Bestellprozesses übermittelt, als auch die Daten der Nutzung eines Telemediendienstes.
Sie stellt damit eine globale Einwilligung in Datenverarbeitungsprozesse dar, ohne dass der Umfang der Einwilligung dem Verbraucher hinreichend transparent gemacht wird (...)."
Und zu einer anderen Datenschutz-Regelung heißt es:
"Die Klausel benennt den Zweck der Erhebung nicht. Es wird keine Auskunft darüber erteilt, wie die Daten von der Beklagten genutzt werden."
Und zu einer anderen Bestimmung heißt es kurz:
"Sie stellt eine Pauschaleinwilligung dar. Eine gesonderte Erklärung hinsichtlich des genannten Zweckes ist bei der vorliegenden Klausel nicht vorgesehen. Sie erweckt den Eindruck einer zwingenden, nicht zu verhindernden Einwilligung seitens des Verbrauchers."